Rechtliche Vorgaben

Mit dem Rad in die Innenstadt?

Danke, falls Sie sich für diese umweltfreundliche, leise und platzsparende Mobilitätsform entscheiden.

Passieren Sie bei Ihrer Fahrt durch die Innenstadt eine Fußgängerzone, so gilt:

Radfahrer am Brunnen

Verkehrsschild Fußgängerzone Rad-frei-Schild Verkehrs-Zeichen 242 (Fußgängerzone): hier dürfen nur Fußgänger unterwegs sein.

Wird dieses Fußgängerzonen-Schild jedoch um das Zusatz-Zeichen „Rad frei“ ergänzt, so dürfen sie einfahren. Doch bitte beherzigen Sie dabei unbedingt:

kleiner Hinweispfeil Vorrang: Fußgänger vor dem Fahrrad
kleiner Hinweispfeil Tempolimit: Schrittgeschwindigkeit
kleiner Hinweispfeil örtliche und zeitliche Regelungen beachten, ggf. schieben
kleiner Hinweispfeil Ausreichend Abstand zu Passanten halten
kleiner Hinweispfeil Rücksichtsvoll fahren: bes. bei Kindern, Senioren und mobilitätseingeschränkten Menschen

Geben Sie Fußgängern das Gefühl, von Ihnen weiträumig und rücksichtsvoll umfahren zu werden – auch wenn Sie Ihr Fahrrad gut beherrschen.

Rad frei eingeschränkt

Häufig ist die Befahrbarkeit der Fußgängerzone entweder räumlich auf einen bestimmten Bereich – oder auch zeitlich eingeschränkt, z.B. auf die Zeiten nach Ladenschluss sowie die morgendlichen Lieferzeiten. Wichtig ist, dass diese Regelungen von allen eingehalten werden, damit Fußgänger ihren Schutzraum auch wirklich entspannt genießen können.

  
Zu Fuß in der Stadt unterwegs?

Dann wollen Sie sicher ungestört bummeln oder Dinge erledigen. Ein guter Radfahrer wird dabei Rücksicht auf Sie nehmen.
Beherzigen auch Sie: Ein höfliches und freundliches Miteinander aller trägt zu einer guten Atmosphäre bei.